Riesterdarlehen

Riesterdarlehen – Riester-Zulagen zur Tilgung nutzen

Eine sinnvolle Alternative kann insbesondere für Personen, die in der Zukunft bauen oder ein Haus erwerben möchten, das sogenannte Wohnriester sein. Dies beinhaltet, dass die Zulagen entweder in einen Riester-Bausparvertrag fließen oder als Tilgung im Rahmen eines sogenannten Riesterdarlehens genutzt werden können.

Worum handelt es sich bei einem Riesterdarlehen?

Seit einigen Jahren existiert für Riester-Sparer die Möglichkeit, die Zulagen im Zuge des sogenannten Wohnriesters zu verwenden. Einerseits können Grund- und Kinderzulage in einen Bausparvertrag fließen, andererseits können die Zulagen nebst Sparanteilen zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden. Dazu ist es lediglich notwendig, sich für ein sogenanntes Riesterdarlehen zu entscheiden. Es handelt sich dabei im Prinzip um einen gewöhnlichen Immobilienkredit, der durch die Zulagen zum Teil getilgt werden kann. Bei dem Riesterdarlehen besteht die Tilgung also meistens aus zwei Teilen, nämlich zum einen aus der regelmäßigen Kreditrate und zum anderen aus den Spar- und Förderbeiträgen, die im Zuge der Riester-Förderung gezahlt werden. Beim Riesterdarlehen wird also nicht – wie bei den meisten anderen Riester-Verträgen – Kapital angesammelt, sondern die Zulagen und sonstigen Beiträge fließen in die Tilgung des Kredites.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Riesterdarlehen?
Nicht jeder Immobilienkredit, mit dem eine Immobilienfinanzierung durchgeführt wird, kann automatisch als Riesterdarlehen dienen. Stattdessen gibt es einige Voraussetzungen, die in Verbindung mit der Baufinanzierung erfüllt sein müssen. Eine Grundvoraussetzung besteht darin, dass Riesterdarlehen ausschließlich zur Finanzierung von Immobilien dienen dürfen, die sich in Deutschland befinden. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums dient. Ferner muss die mittels des Riesterdarlehens finanzierte Immobilie den Hauptwohnsitz des Eigentümers darstellen. Während der Nutzungsdauer des Riesterdarlehens ist zwar ein Verkauf der Immobilie möglich, allerdings besteht eine Bedingung darin, dass die zugeflossenen Fördermittel entweder innerhalb von fünf Jahren wieder in den Erwerb bzw. in die Finanzierung einer Immobilie fließen müssen oder bereits innerhalb eines Jahres in einen neuen Riesterspar-Vertrag.

Zusammenfassend gibt es also die folgenden Voraussetzungen, die für Immobilien gelten, damit ein Riesterdarlehen genutzt werden kann:

  • Immobilie befindet sich in Deutschland
  • Haus bzw. Eigentumswohnung wird vom Eigentümer selbst zum Wohnen genutzt
  • Immobilie stellt Hauptwohnsitz des Eigentümers dar
  • Bei Verkauf müssen Fördermittel in neuen Vertrag fließen

Relativ geringe Kostenunterschiede bei Riesterdarlehen
Bevor Sie sich für ein Riesterdarlehen entscheiden, sollten Sie – wie bei allen Finanzprodukten – einen Vergleich der Angebote durchführen. Allerdings gibt es aktuell aufgrund der Niedrigzinsphase nur geringe Unterschiede, was die Konditionen angeht. Dennoch sollten Sie Vergleiche durchführen, denn aufgrund der häufig hohen Darlehenssummen können schon geringe Zinsunterschiede Kosten in größerem Umfang einsparen. Am Markt sind insbesondere solche Riesterdarlehen günstig, die aus einer Kombination zwischen einem Bausparvertrag und einem Darlehen ohne Tilgung bestehen. Ferner ist es sinnvoll, einen größeren Anteil an Eigenkapital mit in die Finanzierung einzubringen, denn dann sind für gewöhnlich auch Riesterdarlehen besonders günstig.

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Welche Zulagen können in das Riesterdarlehen fließen?
Die Zulagen können einen durchaus nicht unerheblichen Teil der Tilgung des Riesterdarlehens ausmachen. Falls Sie mindestens vier Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens als Sparanteil in den Riester-Vertrag fließen lassen, erhalten Sie eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Hinzu kommt pro Kind, welches ab 2008 geboren ist, noch einmal eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten immerhin noch eine Zulage in Höhe von 185 Euro. Für eine vierköpfige Familie, bei denen beide Kinder ab 2008 geboren sind, kommen somit jährliche Zulagen in Höhe von 908 Euro zusammen. Ebenfalls vorteilhaft ist das Riesterdarlehen aus steuerlicher Hinsicht, denn jede Person, die zulagenberechtigt ist, kann einen Tilgungsbetrag inklusive der Zulagen in Höhe von bis zu 2.100 Euro in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben deklarieren. Auf diese Weise können sich durch die Nutzung eines Riesterdarlehens finanzielle Vorteile in Form von Zulagen, Steuerermäßigungen und eingesparten Zinsen von teilweise über 10.000 Euro ergeben.